Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Der Besteller erklärt sich durch Erteilung eines Auftrages mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden. Durch Abänderung einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag auf andere nicht übertragen werden. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders Bezug genommen wird. - Angebote und Vertragsabschluß
Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. - Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Lieferstelle D-53842 Troisdorf ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll und Inbetriebnahmen, falls nicht in einem separaten Vertrag, gesondert geregelt. - Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten.
Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung durch das Verschulden des Bestellers unmöglich ist.
Die Folge höherer Gewalt, oder ähnlicher unvorhergesehener Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigt uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
Unwesentliche Abweichungen von bestätigten Lieferfristen, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. - Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Vertragsgegenstände auf den Besteller über. Sind Leistungen wie Inbetriebnahmen oder Messungen zusätzlich zu erbringen, so tangieren diese nicht den Gefahrenübergang der Ware. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. - Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme der Vertragsgegenstände nach angemessener Fristsetzung berechtigt.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Gegenstände durch den Lieferanten liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Lieferant ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. - Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. - Gewährleistung
Im Falle von mängelbehafteten Lieferungen, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, übernimmt der Lieferer folgende Verpflichtung:- Beseitigung der aufgetretenen Mängel in angemessener Frist.
- Übernahme der für die Mängelbeseitigung anfallenden Kosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Lieferers eintritt.
Die genannten Ansprüche bestehen nur, wenn die aufgetretenen Mängel:
- auf vor dem Gefahrenübergang liegende Ursachen zurückzuführen sind,
- vom Besteller nach unverzüglicher Untersuchung der Vertragsgegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges - oder bei nicht erkennbaren Mängeln nach deren Erkennbarkeit - unverzüglich schriftlich gerügt und
- innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung/Übergabe geltend gemacht werden. Die Ansprüche erlöschen spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang.
- Haftung
Für die vom Lieferer verschuldeten Schäden haftet dieser nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ansonsten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Lieferer haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. - Vertraulichkeit
Zeichnungen, Muster sowie technische Unterlagen dürfen vom Empfänger irgendwelchen dritten Personen nur in dem Maße, das benötigt wird, um der Projektrealisierung dienlich zu sein, zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen berechtigen zum vollen Schadenersatz. - Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Siegburg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.